Im Sport würde man vom Unterschied zwischen Regionalliga und Champions League sprechen – in Sachen Wirtschafts- und Finanzberatung definieren sich die unterschiedlichen Klassifizierungen der Leistungserbringung nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung. Und hier macht ein kleiner Buchstabe den feinen Unterschied. Paragraf 34h regelt die Voraussetzungen, unter denen sich ein Anbieter Honorar-Finanzanlagenberater nennen darf. Zum exklusiven Kreis zählt nun auch die DI Wirtschaftsberatung GmbH aus Stuttgart.
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